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Der Abwasserbeseitigungsverband Ingolstadt-Süd (ABV) informiert:

 

I. Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ab 01.01.2012:
 

Die bereits versandten Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr nach dem DFK-Modell können Sie weiterhin hier nachlesen.

Die Informationsbroschüre können Sie direkt hier einsehen.
 

 

II. Abruf des aktuellen Pegelstandes der Paar möglich:
 

Über die Homepage des Abwasserbeseitigungsverbandes Ingolstadt-Süd ist es nun möglich, den aktuellen Pegelstand der Paar in Reichertshofen und Baar abzurufen. Sie finden den Link auf der Startseite bzw. gelangen auch hier auf die Seite für weitere Details.
 

 

III. Information zur Dichtheitsprüfung:
 

Dichtheitsprüfung für private Kanalnetze

Undichte Kanäle und das dadurch eindringende Grundwasser steigern nicht nur die Kosten für die Abwasserbeseitigung und erhöhen damit unnötig die Gebühren sondern können wegen des austretenden Schmutzwassers und der damit verbundenen Grundwasserverschmutzung sogar einen Straftatbestand darstellen.

Zur Vermeidung saniert der Abwasserbeseitigungsverband Ingolstadt-Süd in den kommenden Jahren gezielt sein Kanalnetz. Diese Anstrengungen bringen aber nur Teilerfolge, wenn nicht auch im privaten Bereich (Grundstücksentwässerungsanlagen = Leitungen innerhalb eines Grundstückes bis zum Kontrollschacht) die Dichtheit der Kanalleitungen gewährleistet ist. Hierfür ist eine fach- und normgerechte Durchführung bei Neubau bzw. Sanierung der Grundstücksentwässerung Voraussetzung. Sind die Leitungen einmal vergraben, der Garten angelegt und die Zufahrt gepflastert, erweisen sich Reparaturen am Kanal meist als kostspielige Angelegenheit.

Zur normgerechten Verlegung gehört daher zwingend ein Dichtheitsnachweis (nach Verfüllen der Leitung). Jeder Bauherr sollte daher auf die Vorlage des Protokolls der Dichtheitsprüfung durch die Baufirma bestehen und darauf achten, dass es die erforderlichen Angaben enthält. Sicherer ist es, die Dichtheit durch eine unabhängige Fremdfirma überprüfen zu lassen.

Im Rahmen des Bürgerservices und der Qualitätssicherung begutachten ABV Mitarbeiter schon seit vielen Jahren die Grundleitungen im offenen Graben auf der Baustelle. Ab Januar 2008 wird aus den oben genanten Gründen auch die Vorlage des Dichtheitsnachweises gefordert.

Er muss mindestens folgende Angaben enthalten:

Straße und Hausnummer, Flurnummer(n), Skizze der geprüften Leitung(en), Datum, Stempel und Unterschrift der prüfenden Firma, Rohrmaterial, Leitungslänge, Prüfmedium (Luft, Wasser, Vacuum), Beruhigungszeit, Prüfzeit, Druck- bzw. Wasserverlust, Prüfung nach EN 1610, Benetzte Fläche, Beurteilung Dicht / Undicht.

Ein Musterblatt für den Dichtheitsnachweis finden Sie unter der Rubrik "Infos/Formulare" oder können es direkt hier als PDF-Datei herunterladen.

Damit Sie Ihre Kanäle auch in 20 Jahren wieder finden empfehlen wir dringend die Entwässerungspläne mit dem tatsächlich gebauten Bestand zu aktualisieren.
 

 

IV. Gewässerschutz - Jeder kann was tun:

 c:BMU/H.-G.Oed Besuchen Sie unsere neue Info-Seite zum Thema: Gewässerschutz - Jeder kann was tun.
Folgen Sie dem Link und Sie finden nützliche Hinweise darüber, was im Alltag nicht über die Toilette zu entsorgen ist, damit unsere Gewässer sauber bleiben.

 

Stand: 03.05.2012

 



Pressemitteilung vom :  01.12.2011
Aus der Verbandsversammlung des ABV IN-Süd:

Gesplittete Abwassergebühr des ABV IN-Süd

Baar-Ebenhausen - In der letzten Sitzung der Verbandsversammlung des Abwasserbeseitigungsverbandes Ingolstadt-Süd (ABV IN-Süd), der für die Abwasserbeseitigung in Baar-Ebenhausen, der Ortsteile Reichertshofen und Gotteshofen des Marktes Reichertshofen und für Walding (Reichertshofen und Karlskron) zuständig ist, wurden die Beitrags- und Gebührensätze ab 01.01.2012 neu festgesetzt.
Die Beitragssätze haben sich nach der neuen Kalkulation nur geringfügig verändert.
Je m2 Grundstücksfläche müssen in Zukunft nur mehr 1,01 € (bisher: 1,36 €) erhoben werden; wogegen der Beitragssatz für die Geschossflächen moderat von bisher 8,04 € auf 8,38 € gestiegen ist.
Bei den Abwasser-Gebührensätzen dagegen werden sich durch die Einführung der getrennt kalkulierten gesplitteten Gebühr grundlegende Veränderungen ergeben.
Wie bereits Mitte des Jahres berichtet, mussten auf Grund der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes und Weisung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes die laufenden Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers getrennt ermittelt und dann auch getrennt auf entsprechenden Einheiten verteilt werden, so wie es z.B. auch bei der Stadt Ingolstadt seit einigen Jahren praktiziert wird. Verteilungseinheit bei der Schmutzwassergebühr ist die Menge des bezogenen Frischwassers, bei der Niederschlagswassergebühr die bebaute bzw. versiegelte Fläche eines Grundstückes, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
Zur Ermittlung dieser Flächen wurden an alle Grundstückseigentümer Selbstauskunftsunterlagen versandt. Das Ergebnis der Auswertung und der Gebühren-Kalkulation wurden in der Sitzung bekannt gegeben. Erfreulich war die hohe Rücklaufquote der Selbstauskunftsunterlagen, die mit rd. 96 % doch erheblich über dem Durchschnitt von knapp 90 % bei anderen Kommunen bzw. Verbänden liegt, so der Vertreter des beauftragten Kommunalberatungsbüros. Es mussten deshalb nur bei ca. 130 Grundstücken Schätzungen vorgenommen werden.
Nachdem die laufenden Kosten zu etwa zwei Drittel der Schmutzwasserbeseitigung zuzurechnen sind und zu etwa einem Drittel der Niederschlagswasserbeseitigung hat sich eine entsprechende Verschiebung bei den Gebührensätzen ergeben.
Musste bisher für die Einleitung eines Kubikmeters Schmutzwasser 0,96 € bezahlt werden, liegt der neu kalkulierte Gebührensatz jetzt bei 1,64 €.
Bei den Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung wurden bisher den einleitenden Flächen 600 Liter Regen (0,6 m3/Jahr) zugerechnet und ebenfalls mit dem Einheitsgebührensatz von 0,96 € verrechnet. Künftig ist der Gebührensatz direkt auf die Flächen (m2) bezogen und beträgt wegen der geringeren Beseitigungskosten nur mehr 0,42 € je Quadratmeter.
Die Änderungen bei den Beitrags- und Gebührensätzen sowie Änderungen redaktioneller Art bzw. Anpassung an eine neue Mustersatzung waren dann auch der Grund für die Neufassungen der Entwässerungssatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung, die in der Sitzung beschlossen wurden.
Abschließend standen für die Verbandsräte des ABV noch Berichterstattungen und die Auftragsvergabe für die Sanierung von Schachtabdeckungen auf der Tagesordnung.

 

Stand: 01.12.2011

 


Mit dem In-Kraft-Treten der neuen Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2012 gelten für den Herstellungsbeitrag nach § 6 BGS-EWS folgende Beitragssätze:
je m² Grundstücksfläche     1,01 Euro
je m² Geschossfläche         8,38 Euro

Stand: 03.05.2012

 


Mit dem In-Kraft-Treten der neuen Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2012 gelten die Gebührensätze für

Schmutzwassergebühr:              1,64 EUR je m³ Schmutzwasser   und
Niederschlagswassergebühr:    0,42 EUR je m² versiegelter Fläche.

>>> Hinweis: Bei der Jahresabrechnung der Kanalgebühren für 2011 werden die Vorauszahlungen 2012 (= Abschlagsbeträge zum 15.05., 15.08. und 15.11.) an die neuen Gebührensätze angepasst!

(siehe auch: § 10 Abs. 1 BGS-EWS und § 10a Abs. 8 BGS-EWS).

Stand: 03.05.2012

 


Die Gebührenbescheide der Jahresabrechnung 2011 wurden verschickt.
Die Abschlagsbeträge der Gebühren sind 2012 wie alljährlich am 15.05. + 15.08. + 15.11. fällig.
Die Höhe der Abschlagsbeträge entnehmen Sie bitte Ihrem Gebührenbescheid 2011 vom 10.02.2012.
Die Abschlagsbeträge wurden bereits an die neuen Gebührensätze (s. oben) angepasst.
Stand: 03.05.2012

 


Regenwasserversickerung spart Gebühren und nutzt der Umwelt!
Nähere Informationen zur Versickerung finden Sie hier.
+++ Die Seite wurde um Tipps vom Landesamt für Wasserwirtschaft ergänzt. +++
Stand: 03.05.2012

 


Wir haben versucht in unsere Web-Site alles Wissenswerte über den ABV einzustellen ohne die Präsentation zu überladen. Aber natürlich sind wir nicht unfehlbar.
Sollten Sie Informationen über ein Thema vermissen, welches Sie interessiert?
Haben Sie konstruktive Kritik an der Präsentation vorzubringen oder vielleicht haben Sie auch ein Lob übrig?
Dann wenden Sie sich bitte an uns.
Stand: April 2003

 


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