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Der Abwasserbeseitigungsverband Ingolstadt-Süd (ABV) informiert:
I. Einführung
der gesplitteten Abwassergebühr ab 01.01.2012:
Die bereits
versandten Informationen zur Einführung der gesplitteten
Abwassergebühr nach dem DFK-Modell können Sie weiterhin
hier nachlesen.
Die Informationsbroschüre können Sie direkt
hier
einsehen.
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II. Abruf des aktuellen Pegelstandes der Paar möglich:
Über die Homepage
des Abwasserbeseitigungsverbandes Ingolstadt-Süd ist es nun
möglich, den aktuellen Pegelstand der Paar in Reichertshofen und
Baar abzurufen. Sie finden
den Link auf der Startseite bzw. gelangen auch
hier auf die Seite für weitere
Details.
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III. Information zur Dichtheitsprüfung:
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Dichtheitsprüfung für private Kanalnetze
Undichte Kanäle und das dadurch eindringende Grundwasser
steigern nicht nur die Kosten für die Abwasserbeseitigung und
erhöhen damit unnötig die Gebühren sondern können wegen des
austretenden Schmutzwassers und der damit verbundenen
Grundwasserverschmutzung sogar einen Straftatbestand darstellen.
Zur Vermeidung saniert der Abwasserbeseitigungsverband
Ingolstadt-Süd in den kommenden Jahren gezielt sein Kanalnetz.
Diese Anstrengungen bringen aber nur Teilerfolge, wenn nicht auch
im privaten Bereich (Grundstücksentwässerungsanlagen = Leitungen
innerhalb eines Grundstückes bis zum Kontrollschacht) die
Dichtheit der Kanalleitungen gewährleistet ist. Hierfür ist eine
fach- und normgerechte Durchführung bei Neubau bzw. Sanierung der
Grundstücksentwässerung Voraussetzung. Sind die Leitungen einmal
vergraben, der Garten angelegt und die Zufahrt gepflastert,
erweisen sich Reparaturen am Kanal meist als kostspielige
Angelegenheit.
Zur normgerechten Verlegung gehört daher zwingend ein
Dichtheitsnachweis (nach Verfüllen der Leitung). Jeder Bauherr
sollte daher auf die Vorlage des Protokolls der Dichtheitsprüfung
durch die Baufirma bestehen und darauf achten, dass es die
erforderlichen Angaben enthält. Sicherer ist es, die Dichtheit
durch eine unabhängige Fremdfirma überprüfen zu lassen.
Im Rahmen des Bürgerservices und der Qualitätssicherung
begutachten ABV Mitarbeiter schon seit vielen Jahren die
Grundleitungen im offenen Graben auf der Baustelle. Ab Januar 2008
wird aus den oben genanten Gründen auch die Vorlage des
Dichtheitsnachweises gefordert.
Er muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Straße und Hausnummer, Flurnummer(n), Skizze der geprüften
Leitung(en), Datum, Stempel und Unterschrift der prüfenden Firma,
Rohrmaterial, Leitungslänge, Prüfmedium (Luft, Wasser, Vacuum),
Beruhigungszeit, Prüfzeit, Druck- bzw. Wasserverlust, Prüfung nach
EN 1610, Benetzte Fläche, Beurteilung Dicht / Undicht.
Ein Musterblatt für den Dichtheitsnachweis finden Sie unter der
Rubrik "Infos/Formulare"
oder können es direkt
hier als PDF-Datei herunterladen.
Damit Sie Ihre Kanäle auch in 20 Jahren wieder finden empfehlen
wir dringend die Entwässerungspläne mit dem tatsächlich gebauten
Bestand zu aktualisieren.
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IV. Gewässerschutz - Jeder kann was tun:
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Besuchen Sie unsere neue Info-Seite zum Thema: Gewässerschutz
- Jeder kann was tun.
Folgen Sie dem Link und Sie finden nützliche Hinweise darüber, was im
Alltag nicht über die Toilette zu entsorgen ist, damit unsere
Gewässer sauber bleiben.
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Stand: 03.05.2012 |
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Pressemitteilung vom :
01.12.2011
Aus der Verbandsversammlung des ABV IN-Süd:
Gesplittete Abwassergebühr
des ABV IN-Süd
Baar-Ebenhausen -
In der letzten Sitzung der
Verbandsversammlung des Abwasserbeseitigungsverbandes Ingolstadt-Süd
(ABV IN-Süd), der für die Abwasserbeseitigung in Baar-Ebenhausen, der
Ortsteile Reichertshofen und Gotteshofen des Marktes Reichertshofen und
für Walding (Reichertshofen und Karlskron) zuständig ist, wurden die
Beitrags- und Gebührensätze ab 01.01.2012 neu festgesetzt.
Die Beitragssätze haben sich nach der neuen Kalkulation nur geringfügig
verändert.
Je m2 Grundstücksfläche müssen in Zukunft nur mehr 1,01 €
(bisher: 1,36 €) erhoben werden; wogegen der Beitragssatz für die
Geschossflächen moderat von bisher 8,04 € auf 8,38 € gestiegen ist.
Bei den Abwasser-Gebührensätzen dagegen werden sich durch die Einführung
der getrennt kalkulierten gesplitteten Gebühr grundlegende Veränderungen
ergeben.
Wie bereits Mitte des Jahres berichtet, mussten auf Grund der
Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes und Weisung des
Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes die laufenden Kosten für die
Beseitigung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers getrennt
ermittelt und dann auch getrennt auf entsprechenden Einheiten verteilt
werden, so wie es z.B. auch bei der Stadt Ingolstadt seit einigen Jahren
praktiziert wird. Verteilungseinheit bei der Schmutzwassergebühr ist die
Menge des bezogenen Frischwassers, bei der Niederschlagswassergebühr die
bebaute bzw. versiegelte Fläche eines Grundstückes, von der
Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.
Zur Ermittlung dieser Flächen wurden an alle Grundstückseigentümer
Selbstauskunftsunterlagen versandt. Das Ergebnis der Auswertung und der
Gebühren-Kalkulation wurden in der Sitzung bekannt gegeben. Erfreulich
war die hohe Rücklaufquote der Selbstauskunftsunterlagen, die mit rd. 96
% doch erheblich über dem Durchschnitt von knapp 90 % bei anderen
Kommunen bzw. Verbänden liegt, so der Vertreter des beauftragten
Kommunalberatungsbüros. Es mussten deshalb nur bei ca. 130 Grundstücken
Schätzungen vorgenommen werden.
Nachdem die laufenden Kosten zu etwa zwei Drittel der
Schmutzwasserbeseitigung zuzurechnen sind und zu etwa einem Drittel der
Niederschlagswasserbeseitigung hat sich eine entsprechende Verschiebung
bei den Gebührensätzen ergeben.
Musste bisher für die Einleitung eines Kubikmeters Schmutzwasser 0,96 €
bezahlt werden, liegt der neu kalkulierte Gebührensatz jetzt bei 1,64 €.
Bei den Gebühren für die Niederschlagswasserbeseitigung wurden bisher
den einleitenden Flächen 600 Liter Regen (0,6 m3/Jahr)
zugerechnet und ebenfalls mit dem Einheitsgebührensatz von 0,96 €
verrechnet. Künftig ist der Gebührensatz direkt auf die Flächen (m2)
bezogen und beträgt wegen der geringeren Beseitigungskosten nur mehr
0,42 € je Quadratmeter.
Die Änderungen bei den Beitrags- und Gebührensätzen sowie Änderungen
redaktioneller Art bzw. Anpassung an eine neue Mustersatzung waren dann
auch der Grund für die Neufassungen der Entwässerungssatzung und der
Beitrags- und Gebührensatzung, die in der Sitzung beschlossen wurden.
Abschließend standen für die Verbandsräte des ABV noch
Berichterstattungen und die Auftragsvergabe für die Sanierung von
Schachtabdeckungen auf der Tagesordnung.
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Stand: 01.12.2011 |
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Mit dem
In-Kraft-Treten der neuen Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2012 gelten für den Herstellungsbeitrag nach § 6 BGS-EWS folgende
Beitragssätze:
je m² Grundstücksfläche 1,01 Euro
je m² Geschossfläche
8,38 Euro |
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Stand: 03.05.2012 |
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Mit dem In-Kraft-Treten der neuen Beitrags- und Gebührensatzung zum
01.01.2012 gelten die Gebührensätze für
Schmutzwassergebühr:
1,64 EUR je m³ Schmutzwasser und
Niederschlagswassergebühr: 0,42 EUR je m²
versiegelter Fläche.
>>> Hinweis: Bei der Jahresabrechnung der Kanalgebühren für 2011
werden die Vorauszahlungen 2012 (= Abschlagsbeträge zum 15.05., 15.08. und 15.11.) an die neuen
Gebührensätze angepasst!
(siehe auch:
§
10 Abs. 1 BGS-EWS und
§ 10a Abs. 8 BGS-EWS).
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Stand: 03.05.2012 |
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Die Gebührenbescheide der Jahresabrechnung 2011 wurden verschickt.
Die Abschlagsbeträge der Gebühren sind 2012 wie alljährlich am
15.05. + 15.08. + 15.11. fällig.
Die Höhe der Abschlagsbeträge entnehmen Sie bitte Ihrem
Gebührenbescheid 2011 vom 10.02.2012.
Die Abschlagsbeträge wurden bereits an die neuen Gebührensätze (s.
oben) angepasst. |
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Stand: 03.05.2012 |
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Regenwasserversickerung spart Gebühren
und nutzt der Umwelt!
Nähere Informationen zur Versickerung finden Sie hier.
+++ Die Seite wurde um Tipps vom Landesamt für
Wasserwirtschaft ergänzt. +++ |
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Stand: 03.05.2012 |
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Wir haben versucht in
unsere Web-Site alles Wissenswerte über den ABV einzustellen ohne die
Präsentation zu überladen. Aber natürlich sind wir nicht unfehlbar.
Sollten Sie Informationen über ein Thema vermissen, welches Sie
interessiert?
Haben Sie konstruktive Kritik an der Präsentation
vorzubringen oder vielleicht haben Sie auch ein Lob übrig?
Dann wenden Sie sich bitte an uns. |
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