Für
den Anschluss an die öffentlichen Entwässerungsanlage und
deren Benutzung sind sogenannte Herstellungs-Beiträge
und Benutzungs-Gebühren zu entrichten.
Die Benutzungsgebühren dienen zur Deckung des laufenden
Aufwandes des ABV für den Betrieb und den Unterhalt der
gesamten Entwässerungseinrichtung, d.h. für den Betrieb und
den Unterhalt des gesamten Kanalnetzes und anteilig an der
Kläranlage sowie den Personal- und Sachaufwand der
Verbandsverwaltung und seiner Gremien.
Diese Kosten werden auf die alljährlich anfallende
Abwassermenge im Verbandsgebiet
verteilt und so errechnet sich der sogenannte Gebührensatz.
Der Abwasserbeseitigungsverband Ingolstadt-Süd hat zum 01.01.2012
die getrennte Abwassergebühr eingeführt.
Die Gebühren gliedern sich in eine Schmutzwassergebühr und
eine Niederschlagswassergebühr.
Die Schmutzwassergebühr wird nach dem
Frischwassermaßstab ermittelt, d.h. der seitens der Gemeinden
bei der Wasserablesung ermittelte Frischwasserverbrauch wird
auch bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr
(Wasserverbrauch x Gebührensatz) zugrunde gelegt. Hierzu kommen
gegebenenfalls Wassermengen aus Eigenförderung bzw. aus
Niederschlagswassernutzungsanlagen, wobei hierfür eine Pauschale gilt,
siehe
§
10 Abs. 2 der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS).
Auch bei Viehhaltung gelten Sonderbestimmungen, die
in
§ 10 Abs. 5 enthalten sind.
Nachweislich auf dem Grundstück verbrauchte Wassermengen
können in Abzug gebracht werden, soweit es sich nicht um
hauswirtschaftlich genutztes bzw. zur Speisung von
Heizungsanlagen verbrauchtes Wasser handelt. Der Nachweis
hierfür ist durch den Gebührenpflichtigen (evtl. durch Einbau
einer Messanlage) zu führen. Wenden Sie sich in solchen Fällen
bitte direkt an die Verbandsverwaltung.
Die Niederschlagswassergebühr wird nach der tatsächlich
versiegelten Fläche pro m² ermittelt (versiegelte Fläche x
Gebührensatz). Im besonderen wird der Grad der
Wasserdurchlässigkeit für einzelne Versiegelungsarten anhand
unterschiedlicher Faktoren ermittelt (siehe § 10a BGS-EWS).
Wollen Sie Gebühren
sparen?
Versickern Sie Ihr Niederschlagswasser. Hinweise hierzu finden Sie hier.
Die Gebühren werden jährlich abgerechnet. Mitte Februar
erfolgt jeweils die Abrechnung für das vorausgegangene Jahr
durch Gebührenbescheid. In diesem Bescheid sind auch die
Vorauszahlungstermine (15.05., 15.08. und 15.11.) und -beträge
enthalten.
| Tipp: |
Gehören Sie
noch zu den wenigen "Selbstzahlern", d.h. Sie
haben uns noch keine Einzugsermächtigung erteilt und
müssen sich die Vorauszahlungstermine und -beträge
vormerken?
Vielleicht haben Sie auch schon einmal einen Termin
versäumt und ärgerlicherweise eine Mahnung (mit
Mahngebühren und evtl. Säumniszuschlägen) erhalten?
Sparen Sie sich die Überwachungsmühe und evtl. den
Ärger über eine Mahnung, und erteilen Sie uns eine
Einzugsermächtigung.
Sie können das Formblatt ausdrucken und ausgefüllt an
uns schicken, faxen oder in den Briefkasten einwerfen.
Ab dem nächsten Zahlungstermin brauchen Sie sich diese
nicht mehr zu merken. |
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