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| Die Versickerung des
Niederschlagswassers
im Verbandsgebiet ist seitens des ABV IN-Süd (mit Ausnahmen) nicht nur erlaubt
sondern aus ökologischen Gründen sogar erwünscht. |
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| Zuerst zu
den Ausnahmen bzw. gebietsspezifischen
Besonderheiten |
Das Baugebiet "Süd III" des Marktes
Reichertshofen liegt in der weiteren Schutzzone des
Wasserschutzgebietes. Hier wurde eine eigene
Niederschlagswasserkanalisation errichtet.
Im Gewerbegebiet-Ost des Marktes Reichertshofen wurde
für das unverschmutzte Dachflächenabwasser ebenfalls eine
eigene Niederschlagswasserkanalisation errichtet (das
Niederschlagswasser der
sonstigen gewerblichen Verkehrsflächen ist zusammen mit dem
Schmutzwasser in die Mischhausanschlüsse einzuleiten.)
Auch im Baugebiet "Schafberg" des Marktes
Reichertshofen wurde eine eigene
Niederschlagswasserkanalisation errichtet.
Aufgrund des Versickerungsverbots in der Wasserschutzzone und
zur Gewährleistung des wirtschaftlichen Betriebes der eigens
errichteten Niederschlagswasserkanalisation ist in diesen Gebieten eine
Versickerung satzungsgemäß nicht zulässig ("Süd
III" und Gewerbegebiet-Ost) bzw. ist eine
Gebührenermäßigung bei Versickerung nicht möglich
("Schafberg").
In allen anderen Bereichen des Verbandsgebietes ist die
Versickerung, soweit technisch möglich, im Rahmen der
gesetzlichen Vorgaben gestattet.
Beim Anschlusskanal des Gewerbegebietes "An der Neuburger
Straße" des Marktes Reichertshofen und den Erschließungskanälen
in "Walding" handelt es sich um Schmutzwasserkanäle;
Niederschlagswasser darf dort nicht eingeleitet werden.
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| Welche Vorteile hat die
Versickerung? |
- das
Niederschlagswasser wird dort, wo es anfällt wieder dem Wasserkreislauf
zugeführt;
- das Kanalnetz wird entlastet; es verringert sich die Gefahr von Rückstau bei
Starkregen;
- die Ableitung von Niederschlagswasser über Kanäle in die Flüsse verstärkt die
Hochwassergefahr; durch die Versickerung wird aus Niederschlagswasser Grundwasser,
welches den Flüssen nur langsam zufließt;
- für die versiegelten Flächen eines Grundstücks, von
denen das Niederschlagswasser versickert, entfällt die
Niederschlagswassergebühr; |
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| Wie wird am besten versickert? |
- die ökologisch sinnvollste und oftmals billigste Variante ist, das
Niederschlagswasser in Wiesen, Sickermulden oder Kiesbett zu leiten; hierbei wird das
Wasser durch den natürlichen Bodenfilter gereinigt; durch geschickte Gestaltung
und Bepflanzung sind diese Flächen leicht zu einer beschaulichen Ecke des
Gartens zu verwandeln;
- der Bau des Sickerschachtes ist als die letztmögliche Lösung anzusehen und
soll nur ins Auge gefasst werden, wenn andere Wege der Versickerung ausscheiden
(die Abläufe müssen hierbei mit einer Vorreinigung wie Sieb oder
Nassschlammablauf ausgestattet werden). |
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| Was ist technisch zu beachten? |
- der Boden muss das anfallende Wasser aufnehmen können;
- die Versickerung sollte mit sicherem Abstand zur Kellerwand und zum
Nachbargrundstück erfolgen;
- für Gewerbeflächen, Verkehrsflächen und Wasserschutzgebiete gelten
besondere Regelungen; ebenso für Dächer mit Kupfer-, Zink- oder Bleideckung
über 50 m²;
- der Hofablauf darf nicht auf den öffentlichen Grund (Straßen, Gehwege)
entwässern (Ausnahmen sind u. U. bei Altbeständen möglich). |
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| Um die Gebührenermäßigung zu
erhalten, muss die Sickeranlage beim ABV angemeldet und im Bauzustand abgenommen
werden. |
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Hier noch ein paar Hinweise zur Versickerung:
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Auf den
Internetseiten des Landesamtes für Wasserwirtschaft finden Sie
interessante Tipps und Vorschläge.
Wir haben für Sie ein paar zusammengestellt und auch schon
verlinkt, damit Sie schneller an die Informationen gelangen
können:
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Das
Landesamt für Wasserwirtschaft (neu: Landesamt für
Umwelt) hat einen Praxisratgeber
für Grundstückseigentümer herausgebracht. Er enthält
weiterführende Informationen zur
Niederschlagswasserversickerung und zur Gestaltung von Wegen und
Plätzen. Den Ratgeber können Sie
hier
unter "Publikation"
kostenlos bestellen. |
Wir haben auch Merkblätter
bereitgestellt, die Ihnen zusätzliche Informationen zur
Versickerung geben sollen:
- Zur Niederschlagswasserfreistellungsverordnung gelangen
Sie hier.
- Die Anerkennungskriterien der Niederschlagswasserversickerung
können Sie
hier einsehen.
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Für weitere Informationen wenden
Sie sich bitte persönlich an uns. |